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Wie jagen wir in Ungarn? PDF Drucken E-Mail

 Die Jagdordnung in Ungarn
Die Bedingungen, Ordnung und Vorschriften der Jagd sind in dem 1996 verabschiedeten Gesetz
(Nr. LV.)
 

Personelle Voraussetzungen
Ein ausländischer Staatsbürger ist zur Jagd in Ungarn berechtigt, wenn er das 18. Lebensjahr
vollendet hat, über eine Waffenbesitzkarte oder eine entsprechende Erlaubnis seines Landes
verfügt und ihm durch die ungarische Jagdbehörde eine Jagderlaubnis ausgestellt wurde.
 

Wer kann eine Jagderlaubnis erhalten?
Der das 18. Lebensjahr vollendete nicht ungarische Staatsbürger kann eine Jagderlaubnis
erhalten, wenn er über folgende Dokumente verfügt:
            -  gültiger Jagdmietvertrag oder Einladung zur Gastjagd;
            -  gültige Einfuhrgenehmigung für Jagdwaffe, Jagdbogen bzw. Beizvogel oder
                Europäischer   Feuerwaffenpass;
            -  gültige Waffenbesitzkarte bzw. entsprechende Genehmigungen für Jagdbogen oder
               Beizvogel entsprechend den Rechtsvorschriften des ständigen Wohnsitzes;
            -  gültige Jagdhaftpflicht- und Unfallversicherung;
 

Der Jagdmitvertrag ist nur in schriftlich abgefasster Form gültig!

Jagderlaubnis
Die Jagderlaubnis berechtigt den Inhaber nur in den darin angegebenen Jagdrevieren zur Ausübung der Jagd.

Die gebührenpflichtige Jagderlaubnis wird von der Behörde – bei Vorhandensein eines
schriftlichen Jagdmietvertrages sowie einer Jagdhaftpflicht- und Unfallversicherung – für
eine Minimaldauer von 30 Tagen, aber maximal für einen Zeitraum von 1 Jahr ausgestellt.
 

Allgemeine Regeln der Jagd
Mit der Jagdwaffe (Jagdbogen) ist eine Schussabgabe nur dann erlaubt, wenn der Jäger sämtliche Bedenken ausschließend das Wild erkannt hat, für welches er die Jagderlaubnis erhalten hat und mit seinem Schuss die körperliche Unversehrtheit anderer Personen bzw. deren Vermögen nicht gefährdet!

Verbotene Jagdwaffen, Geräte und Hilfsmittel
                 - Automatische u. halbautomatische Selbstladebüchsen;
                 - Flinten zur Bejagung von Hochwild (Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild) mit Ausnahme
                    des Schwarzwildes;
                 - Schalldämpfer auf Jagdwaffen;
                 - elektronisch-optische Nachtsichtgeräte;
                 - elektronisch-akustische Geräte zur Täuschung des Wildes;
                 - künstliche Geruchsstoffe sowie lebende Ködertiere zur Täuschung des Wildes;
                 - Reflektoren; Ausnahme bildet die nächtliche Schwarzwildjagd mit dem Ziel der Wildscha-
                   denverhütung sowie die Fuchsbejagung bei Nacht; für die Nachtjagd ist eine gesonderte
                   behördliche Genehmigung notwendig;

 

Jagdarten:

           Einzeljagd:

                  -Pirsch

                  -Ansitz

                  -Pirschfahrt mit Pferdewagen

                  - Wasserfahrt vom Boot

                 - Beizvogeljagd

           Gesellschaftsjagd:

                 - Drückjagd

                 - Treibjagd

 

Trophäenbewertung:

In Unganr besteht die Pflicht der Trophäenbewertung für die Geweihe von Rothirsch, Damschaufler und Rehbock, desweiteren für die Schnecken des Muffelwidders sowie die Keilerwaffen mit einer Gewehrlänge von über 16 cm innerhalb von 30 Tagen nach der Erlegung des Trophäenträgers.

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 23. Februar 2010 um 13:26 Uhr